Datenschutz ab 20 Beschäftigten:
Was Unternehmen wissen müssen
Viele Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutzanforderungen nach DSGVO und BDSG umzusetzen – häufig bereits ab 20 Beschäftigten.
Dabei geht es weniger um Bürokratie, sondern um klare Verantwortlichkeiten, saubere Prozesse und nachvollziehbare Dokumentation.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, diese Pflichten verständlich, effizient und rechtssicher umzusetzen.
Betrifft uns das?
Diese Seite richtet sich an Unternehmen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten und dafür klare Strukturen benötigen.
Typische Beispiele:
- Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten
- Verarbeitung von Beschäftigten-, Kunden- oder Lieferantendaten
- Einsatz von IT-Systemen, Cloud-Diensten oder digitalen Tools
- Regelmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten im Tagesgeschäft
Typische Datenschutzpflichten für Unternehmen ab 20 Beschäftigten
- Prüfung, ob ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist
- Dokumentation der Datenverarbeitungsprozesse
- Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen
- Schulung und Sensibilisierung von Beschäftigten
- Umgang mit Betroffenenanfragen
- Nachweis der Datenschutzkonformität
Einordnung:
Entscheidend ist nicht, dass alles perfekt ist – sondern dass Pflichten erkannt, umgesetzt und dokumentiert werden.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob ein interner Datenschutzbeauftragter benannt oder externe Unterstützung sinnvoller ist.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet:
- Aktuelles Fachwissen ohne Schulungsaufwand
- Klare Entlastung interner Ressourcen
- Keine Interessenkonflikte
- Planbare Kosten
- Unterstützung bei Prüfungen und Rückfragen
Gerade für KMU ist der externe Datenschutzbeauftragte häufig die pragmatischste Lösung.
So unterstützen wir Ihr Unternehmen
kdb consulting begleitet Unternehmen strukturiert bei der Umsetzung ihrer Datenschutzpflichten – von der ersten Einschätzung bis zur laufenden Betreuung.
Unsere Leistungen:
- Übernahme der Rolle des externen Datenschutzbeauftragten
- Durchführung von Datenschutzaudits und Risikoanalysen
- Unterstützung bei der Dokumentation von Prozessen
- Beratung der Geschäftsleitung
- Schulung und Sensibilisierung von Beschäftigten
- Softwaregestützte Nachweis- und Dokumentationsprozesse
Datenschutz muss nachvollziehbar sein
Datenschutz endet nicht bei Konzepten.
Im Alltag zählt, dass Maßnahmen dokumentiert, aktuell und im Bedarfsfall nachweisbar sind.
Unser Ansatz:
- Zentrale, digitale Dokumentation
- Klare Zuständigkeiten
- Übersichtliche Nachweise
- Transparenz für Geschäftsführung und Verantwortliche
So behalten Sie den Überblick – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Geeignet für:
- Unternehmen ab 20 Beschäftigten
- KMU & Mittelstand
- Unternehmen ohne eigenen Datenschutzbeauftragten
- Unternehmen, die klare und praktikable Lösungen suchen
Weniger geeignet für:
- Unternehmen, die Datenschutz nur formal „abhaken“ wollen
- Organisationen, die keine Bereitschaft zur Umsetzung haben
So gehen wir vor
1. Kostenlose Erstprüfung - Einschätzung Ihrer Situation und Ihrer Pflichten
2. Klare Empfehlung - Welche Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind
3. Umsetzung & Betreuung - Strukturierte Einführung und laufende Unterstützung
Klären Sie jetzt, wie Ihr Unternehmen aufgestellt ist
In einer kostenlosen Erstprüfung besprechen wir, welche Datenschutzpflichten für Ihr Unternehmen gelten und wie diese effizient umgesetzt werden können.
