Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeber-schutzgesetz
Gesetzeskonform, vertraulich und nachvollziehbar umgesetzt
Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichten und zu betreiben.
Ziel ist es, Hinweisgebenden einen sicheren und vertraulichen Meldeweg bereitzustellen.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Einrichtung und beim Betrieb einer internen Meldestelle – strukturiert, rechtssicher und softwaregestützt
Wann besteht Handlungsbedarf?
Handlungsbedarf besteht insbesondere, wenn:
- Ihr Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeitende beschäftigt
- bisher keine interne Meldestelle eingerichtet wurde
- bestehende Prozesse nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
- interne Ressourcen für den Betrieb fehlen
- Vertraulichkeit und Dokumentation nicht sichergestellt sind
Ein verspäteter oder fehlerhafter Betrieb kann rechtliche Risiken und organisatorische Probleme verursachen.
Was verlangt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das HinSchG fordert unter anderem:
- Einrichtung sicherer Meldekanäle
- Wahrung der Vertraulichkeit der Identität
- Unabhängige Bearbeitung der Hinweise
- Fristgerechte Rückmeldungen
- Nachvollziehbare Dokumentation
- Schutz vor Benachteiligung hinweisgebender Personen
Diese Anforderungen müssen dauerhaft erfüllt und nachgewiesen werden.
Unsere Leistungen zur internen Meldestelle
Leistungsinhalte:
- Einrichtung einer internen Meldestelle
- Bereitstellung sicherer Meldekanäle
- Unterstützung oder Übernahme des laufenden Betriebs
- Strukturierte Hinweisbearbeitung
- Fristen- und Statusüberwachung
- Dokumentation aller Vorgänge
- Abstimmung mit Datenschutzanforderungen
Der Leistungsumfang wird an die Unternehmensstruktur angepasst.
Softwaregestützter Betrieb
Die interne Meldestelle wird über ein digitales System abgebildet.
Vorteile:
- Vertrauliche Kommunikation
- Klare Prozessführung
- Automatische Fristenkontrolle
- Nachvollziehbare Dokumentation
- Entlastung interner Stellen
So bleibt der Betrieb effizient und prüfungssicher.
Für wen diese Leistung geeignet ist
Geeignet für:
- Unternehmen ab 50 Beschäftigten
- Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung
- Organisationen mit begrenzten internen Ressourcen
- Geschäftsführungen mit Fokus auf Rechtssicherheit
Ablauf
1. Erstprüfung - Klärung der gesetzlichen Pflicht und des aktuellen Stands
2. Einrichtung - Aufbau der Meldestelle und Prozesse
3. Betrieb - Laufende Unterstützung oder Übernahme
Klären Sie Ihren Handlungsbedarf
Gerne prüfen wir unverbindlich, ob Ihr Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet ist und wie die Umsetzung erfolgen kann.
