Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeber-schutzgesetz

Gesetzeskonform, vertraulich und nachvollziehbar umgesetzt

 

Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichten und zu betreiben.


Ziel ist es, Hinweisgebenden einen sicheren und vertraulichen Meldeweg bereitzustellen.

 

Wir unterstützen Unternehmen bei der Einrichtung und beim Betrieb einer internen Meldestelle – strukturiert, rechtssicher und softwaregestützt

Wann besteht Handlungsbedarf?

Handlungsbedarf besteht insbesondere, wenn:

  • Ihr Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeitende beschäftigt
  • bisher keine interne Meldestelle eingerichtet wurde
  • bestehende Prozesse nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
  • interne Ressourcen für den Betrieb fehlen
  • Vertraulichkeit und Dokumentation nicht sichergestellt sind

 

Ein verspäteter oder fehlerhafter Betrieb kann rechtliche Risiken und organisatorische Probleme verursachen.

Was verlangt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das HinSchG fordert unter anderem:

  • Einrichtung sicherer Meldekanäle
  • Wahrung der Vertraulichkeit der Identität
  • Unabhängige Bearbeitung der Hinweise
  • Fristgerechte Rückmeldungen
  • Nachvollziehbare Dokumentation
  • Schutz vor Benachteiligung hinweisgebender Personen

 

Diese Anforderungen müssen dauerhaft erfüllt und nachgewiesen werden.

Unsere Leistungen zur internen Meldestelle

Leistungsinhalte:

  • Einrichtung einer internen Meldestelle
  • Bereitstellung sicherer Meldekanäle
  • Unterstützung oder Übernahme des laufenden Betriebs
  • Strukturierte Hinweisbearbeitung
  • Fristen- und Statusüberwachung
  • Dokumentation aller Vorgänge
  • Abstimmung mit Datenschutzanforderungen

 

Der Leistungsumfang wird an die Unternehmensstruktur angepasst.

Softwaregestützter Betrieb

Die interne Meldestelle wird über ein digitales System abgebildet.

Vorteile:

  • Vertrauliche Kommunikation
  • Klare Prozessführung
  • Automatische Fristenkontrolle
  • Nachvollziehbare Dokumentation
  • Entlastung interner Stellen

 

So bleibt der Betrieb effizient und prüfungssicher.

Für wen diese Leistung geeignet ist

Geeignet für:

  • Unternehmen ab 50 Beschäftigten
  • Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung
  • Organisationen mit begrenzten internen Ressourcen
  • Geschäftsführungen mit Fokus auf Rechtssicherheit

Ablauf

1. Erstprüfung - Klärung der gesetzlichen Pflicht und des aktuellen Stands

2. Einrichtung - Aufbau der Meldestelle und Prozesse

3. Betrieb - Laufende Unterstützung oder Übernahme

Klären Sie Ihren Handlungsbedarf

Gerne prüfen wir unverbindlich, ob Ihr Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet ist und wie die Umsetzung erfolgen kann.

Überregional tätig in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern, Hessen

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