Hinweisgeberschutzgesetz: 
Pflicht ab 50 Mitarbeitenden. 
Sind Sie vorbereitet?

Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten.
Wir bauen sie auf – und betreiben sie für Sie. 
Rechtssicher. Anonym. Nachweisbar.

  • Unverbindlich
  • Klare Einschätzung 
  • Für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist keine Empfehlung.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer internen Meldestelle.
Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert Bußgelder, behördliche Maßnahmen und erhebliche Reputationsschäden.

 

„Davon hat uns noch niemand erzählt“ schützt nicht vor Konsequenzen.

Betrifft uns das?

Ja, wenn:

  • Ihr Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeitende beschäftigt
  • Mitarbeitende oder externe Personen Missstände melden könnten
  • Sie derzeit keine strukturierte, interne Meldestelle betreiben

Wichtig:

Auch Konzerntöchter und verbundene Unternehmen können betroffen sein.

Was wir in der Praxis häufig sehen

  • Keine interne Meldestelle eingerichtet
  • Meldungen sollen „irgendwo per E-Mail“ eingehen
  • Keine vertraulichen Kanäle
  • Keine dokumentierten Prozesse
  • Unklare Zuständigkeiten
  • Keine Fristenkontrolle

Das ist kein Hinweisgebersystem – das ist ein Risiko.

Wir übernehmen Aufbau und Betrieb Ihrer internen Meldestelle.

kdb consulting unterstützt Sie ganzheitlich bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes – von der Konzeption bis zum laufenden Betrieb.

 

Unsere Leistungen:

  • Aufbau einer gesetzeskonformen internen Meldestelle
  • Einrichtung sicherer, anonymer Meldekanäle
  • Festlegung klarer Prozesse & Zuständigkeiten
  • Fristen- und Dokumentationsmanagement
  • Laufender Betrieb der Meldestelle auf Wunsch
  • Unterstützung bei der Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden

 

Hinweisgeberschutz, der einer Prüfung standhält

Meldungen müssen vertraulich, fristgerecht und nachvollziehbar bearbeitet werden.
Genau deshalb setzen wir auf softwaregestützte Prozesse.

 

Vorteile:

  • Anonyme Meldekanäle
  • Sichere Dokumentation aller Schritte
  • Automatische Fristenüberwachung
  • Transparenz für die Geschäftsleitung
  • Nachweise auf Knopfdruck

 

Ohne Dokumentation ist Ihre Meldestelle im Ernstfall wertlos.

 

Warum nicht einfach irgendeine Software kaufen?

Ein Tool allein löst kein rechtliches Problem.
Entscheidend ist, dass Prozesse definiert, Verantwortlichkeiten geklärt und Pflichten eingehalten werden.

 

Unsere Stärke:

  • Beratung und Umsetzung
  • Betrieb der Meldestelle möglich
  • Klare Empfehlungen, keine Grauzonen
  • Erfahrung mit mittelständischen Strukturen
  • Persönliche Betreuung statt Hotline

Geeignet für:

  • Unternehmen ab 50 Beschäftigten
  • Unternehmen ohne bestehende Meldestelle
  • Unternehmen, die Rechtssicherheit wollen
  • Geschäftsleitungen, die Verantwortung übernehmen

Nicht geeignet für:

  • Unternehmen, die nur „formell irgendwas“ brauchen
  • Firmen, die hoffen, dass das Thema an ihnen vorbeigeht

 

Wir arbeiten für Unternehmen in Mitteldeutschland – persönlich, erreichbar und auf Augenhöhe.

Klären wir, ob Ihr Unternehmen handeln muss.

In einer kostenlosen Erstprüfung sagen wir Ihnen klar, ob Sie vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen sind – und wie Sie es rechtssicher umsetzen.

unter 50 Beschäftigte
50-99 Beschäftigte
100-249 Beschäftigte
250+ Beschäftigte

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Vielen Dank! Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns zeitnah bei Ihnen. In der Erstprüfung klären wir, ob eine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle besteht und wie Sie diese effizient umsetzen.

Unverbindlich · Keine Kaufpflicht · Vertrauliche Behandlung Ihrer Daten

Mitglied in folgenden Vereinen und Verbänden: 

Überregional tätig in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern, Hessen

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